Kleinere Städte und Gemeinden
Klein- und Mittelstädte in ländlichen, dünn besiedelten Räumen sind wichtige wirtschaftliche, soziale und kulturelle Zentren und Ankerpunkte in der Region. Sie erfüllen mit ihrem öffentlichen Infrastrukturangebot elementare zentralörtliche Versorgungsfunktionen für die Bevölkerung vor Ort und die Gemeinden im Umland. Gleichzeitig stehen viele Kommunen vor der Herausforderung, die Folgen des demografischen und wirtschaftlichen Wandels nachhaltig zu gestalten. Die Abwanderung junger Menschen, eine Alterung der Bevölkerung und die damit verbundene veränderte Nachfrage führen dazu, dass viele kleinere Städte und Gemeinden die Tragfähigkeit der Daseinsvorsorgeeinrichtungen wie Schulen, kulturelle und soziale Einrichtungen oder Angebote der Nahversorgung nicht dauerhaft gewährleisten können. Die kostenbedingte Aufgabe dieser wichtigen örtlichen Bezugspunkte bedeutet erhebliche Funktions- und Attraktivitätsverluste für die Versorgung der Bevölkerung und auch für das städtebauliche Umfeld. Gleichzeitig wachsen auch in kleineren Städten die Anforderung an ein qualitätsvolles Wohnen und ein lebendiges Umfeld.
Ziele der Förderung
Das Programm richtet sich an kleinere Städte und Gemeinden vor allem in ländlich geprägten, von Abwanderung bedrohten oder vom demografischen Wandel betroffenen Räumen. Ziel ist es, die Kommunen darin zu unterstützen, ihre zentralörtliche Versorgungsfunktion dauerhaft, bedarfsgerecht und auf hohem Niveau für die Bevölkerung der Region für die Zukunft zu sichern und zu stärken. Das Programm setzt dabei gezielt auf aktive interkommunale und überörtliche Zusammenarbeit: Vorrangig gefördert werden Kommunen, die Kooperationen mit ihren Nachbargemeinden eingehen und gemeinsame Strategien zur Sicherung der Daseinsvorsorge und Lebensqualität umsetzen.
Förderinhalte
Förderfähig sind die Vorbereitung und Durchführung städtebaulicher Gesamtmaßnahmen in den Kommunen. Gefördert werden insbesondere:
- die Erarbeitung und Fortschreibung überörtlich abgestimmter, integrierter Entwicklungskonzepte,
- der Aufbau strategischer Netzwerke zur überörtlichen Kooperation einschließlich Kooperationsmanagement, Maßnahmen zur Aktivierung bürgerschaftlichen Engagements und der Öffentlichkeitsarbeit,
- Investitionen zur Behebung städtebaulicher Missstände und zur Anpassung der städtebaulichen Infrastruktur (z.B. Sanierung leerstehender Gebäude für eine wohnortnahe Folgenutzung, Sanierung und bedarfsgerechter Umbau bestehender Einrichtungen, Maßnahmen zur Innenentwicklung, Schaffung und Erhaltung von Grün- und Freiräumen, barrierearme Gestaltung öffentlicher Räume und Gebäude)
Eine generationengerechte Stadt- und Quartiersentwicklung steht hierbei ebenso im Mittelpunkt wie die Erhaltung nutzungsgemischter und lebendiger Stadt- und Ortskerne.
Integrierter Förderansatz und Verfügungsfonds
Das Programm soll weit über die konkrete Förderung hinauswirken, indem es mit weiteren Fördermöglichkeiten gebündelt wird. Dazu dienen insbesondere die überörtlichen integrierten Entwicklungskonzepte. Im Zuge der gemeinsamen Analyse der Probleme und der Erarbeitung integrierter Lösungsstrategien und Maßnahmen werden über die Städtebauförderung hinaus notwendigerweise auch andere Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten (Bund, Länder, EU, Private) einbezogen. Zur stärkeren Beteiligung und Mitwirkung von Betroffenen können die Kommunen zudem sog. Verfügungsfonds im Rahmen des Programms einrichten.
Programmvolumen
Im Jahr 2016 stellt der Bund rund 65 Millionen Euro für das Programm bereit. Die Bundesfinanzhilfen werden durch Mittel der Länder und Kommunen jeweils in gleicher Höhe ergänzt. Von 2010 bis 2016 standen damit mehr als 880 Millionen Euro für die Unterstützung kleinerer Städten und Gemeinden in ländlich geprägten Räumen bereit.
Geförderte Kommunen und Maßnahmen
Das Programm richtet sich insbesondere an Klein- und Mittelstädte in dünn besiedelten, ländlichen, von Abwanderung bedrohten oder vom demografischen Wandel betroffenen Räumen. Aktuell werden bundesweit mehr als 490 Maßnahmen gefördert (Stand 2015).