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Aktive Stadt- und Ortsteilzentren


Attraktive Innenstädte, lebenswerte Stadtteilzentren und Ortskerne haben herausragende Bedeutung für die Zukunft unserer Städte und Gemeinden. Der Bund stellte daher für das Förderprogramm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" im Jahr 2015 rund 110 Millionen Euro an Bundesmitteln zur Verfügung.

In vielen Kommunen sind Funktionsverluste der "zentralen Versorgungsbereiche", insbesondere durch gewerblichen Leerstand, zu beobachten. Als zentrale Versorgungsbereiche werden Innenstadtzentren, Nebenzentren in Stadtteilen sowie Grund- und Nahversorgungszentren in Stadt- und –Ortsteilen bezeichnet. Hier setzt das "Zentrenprogramm" an.

Ziel ist es, die stadtbaukulturelle Substanz, die städtebauliche Funktionsfähigkeit, die soziale Vitalität und den kulturellen Reichtum der Zentren zu erhalten und zu entwickeln. Konkret dient das Programm zur Vorbereitung und Durchführung von Gesamtmaßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung der zentralen Versorgungsbereiche als Standorte für Wirtschaft, Kultur sowie als Orte zum Wohnen, Arbeiten und Leben.

Mit dem Programm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren wird seit 2008 eine integrierte Zentrenentwicklung unterstützt. Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände haben sich dazu im Rahmen einer Programmstrategie auf 6 Zielbereiche verständigt:

  • Funktionsvielfalt und Versorgungssicherheit
  • soziale Kohäsion
  • Aufwertung des öffentlichen Raumes
  • Stadtbaukultur
  • stadtverträgliche Mobilität
  • partnerschaftliche Zusammenarbeit.

Mit dem Programm zur Stärkung der zentralen Versorgungsbereiche wird eine neuartige Kombination von Baumaßnahmen mit Beteiligungs- und Mitwirkungsmaßnahmen zur Stabilisierung und Entwicklung der Nutzungsvielfalt unterstützt.

Das Programm zielt darauf ab, positive Wirkungen durch gemeinsames Handeln von Bürgerschaft, Wirtschaft und öffentlicher Hand auszulösen. Dazu soll das Instrument des Verfügungsfonds genutzt werden, das auch private Finanzressourcen aktiviert. Immer mehr Städte sind derzeit dabei, im Rahmen des Zentrenprogramms einen solchen Verfügungsfonds einzurichten.

Der Fonds finanziert sich mit bis zu 50 Prozent aus Mitteln der Städtebauförderung von Bund, Land und Gemeinde sowie zu mindestens 50 Prozent aus Mitteln privater Akteure oder zusätzlichen Gemeindemitteln. Die Mittel des Fonds müssen für Investitionen und investitionsfördernde Maßnahmen eingesetzt werden. Mittel, die nicht aus der Städtebauförderung stammen, können auch für nichtinvestive Maßnahmen eingesetzt werden.

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