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Nationale Stadtentwicklungspolitik

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Projektaufruf der Nationalen Stadtentwicklungspolitik "Post-Corona-Stadt"

Wir haben Antworten auf die häufig gestellten Fragen zu folgenden Themen zusammengestellt:

Trägerschaft / Zuwendungsempfänger

Frage:
Wer kann Zuwendungsempfänger bzw. Träger des Pilotprojekts sein? Kann eine Bewerbung auch ohne öffentlichen Träger erfolgen?
Antwort:
Das Spektrum der potenziellen Zuwendungsempfänger ist bewusst weit gefasst, es bezieht Träger aus der Zivilgesellschaft, aus Kommunal- und Regionalverwaltungen und aus der Wirtschaft sowie von nicht gewinnorientierten Unternehmen, Genossenschaften, Wohnungsbaugesellschaften, Wohlfahrtsverbänden und aus der Wissenschaft ein. Sowohl gemischte Trägerschaften aus öffentlichen und privaten Akteuren sind möglich, als auch rein private bzw. rein öffentliche Träger. In der Bewerbungsphase können Projektvorschläge zunächst auch von natürlichen Personen stellvertretend für eine Akteursgruppe eingereicht werden. Ein formeller Rahmen (z.B. Verein) muss dann vor Erteilung des Zuwendungsbescheides geschaffen werden.

Frage:
Kann sich ein Einreicher mit mehreren Projekten bewerben?
Antwort:
Diese Möglichkeit besteht. Es ist aber davon auszugehen, dass nicht mehr als ein Projekt je Einreicher ausgewählt wird.

Frage:
Ab welcher Größenordnung (Einwohnerzahl) können sich Kommunen bewerben?
Antwort:
Grundsätzlich gibt es keine Mindestgröße, ab der ein Antrag möglich ist. Der Projektaufruf bezieht sich jedoch bewusst auf städtische Strukturen. Die vorgeschlagenen Ansätze sollen zur Lösung von Herausforderungen der Stadtentwicklung beitragen.

Frage:
Ist jeder Projektbeteiligte eines bewilligten Pilotprojektes gleichzeitig auch Zuwendungsempfänger oder kann nur einer der Projektbeteiligten Zuwendungsempfänger des Projektes sein?
Antwort:
Für die einzureichenden Projekte bzw. Projektbausteine muss ein einzelner Zuwendungsempfänger bestimmt werden. Dies sollte möglichst eine Institution, die öffentliche Hand oder eine Vereinigung sein. Der Zuwendungsempfänger fungiert darüber hinaus als Stellvertreter und als Ansprechpartner für das Projekt gegenüber der Nationalen Stadtentwicklungspolitik. Im Regelfall ist der Projektträger der Zuwendungsempfänger. Sollen explizit mehrere Projektträger benannt werden, so muss im Falle der positiven Auswahl aus dieser Gruppe heraus ein einzelner Zuwendungsempfänger identifiziert und verbindlich festgelegt werden.

Frage:
Müssen externe Partner bereits mit ihren finanziellen/ideellen Beiträgen abschließend in der ersten Skizze benannt werden? Können Partner auch erst im Laufe des Projekts gefunden werden?
Antwort:
Die Nennung und die Funktion maßgeblicher externer Partner sollten im Projektantrag möglichst weitgehend dargestellt werden, da sich hierüber das Projekt und dessen Tragfähigkeit bestimmt und Kooperationsansätze sichtbar werden. Zudem müssen die Eigenmittel dargestellt werden. Unter diesen Bedingungen können konkrete finanzielle Beiträge der Partner auch im Anschluss an die Auswahl vor Erstellung des Zuwendungsantrags endgültig festgelegt werden.

Frage:
Bedarf es bei der Bewerbung schon eines Letters of Intent der Kooperationspartner oder sollen potentielle Partner nur genannt werden?
Antwort:
Für die Einreichung eines Projektvorschlages ist die Nennung potentieller Partner ausreichend. Ausgewählte Projekte werden mit Einreichung des Zuwendungsantrags darum gebeten, Letters of Intent der Kooperationspartner einzureichen.

Projektvorschläge / zuwendungsfähige Maßnahmen

Frage:
In welchem Stadium sollten sich die Projekte befinden? Können auch bereits begonnene Projekte eingereicht werden?
Antwort:
Die im Rahmen der Nationalen Stadtentwicklungspolitik geförderten innovativen Projektbausteine sollten sich noch in der Konzeptphase befinden. Langfristigere oder übergeordnete Planungsprozesse, in die sich diese Bausteine einordnen, können bereits begonnen worden sein. Mit dem beantragten Projektbaustein selbst darf jedoch noch nicht begonnen worden sein. Im Antrag sollte überzeugend nachgewiesen werden, dass die Umsetzbarkeit innerhalb der Projektlaufzeit (etwa 2,5 Jahre von 04/21 bis 10/23) möglich ist. Abgeschlossene Projekte werden nicht gefördert.

Frage:
Welche Kriterien werden bei der Auswahl der Pilotprojekte herangezogen?
Antwort:
Das wichtigste Auswahlkriterium ist der innovative Charakter des Projektvorschlags. Dieser erweist sich darin, dass mit dem Projekt eine neuartige Lösung für aktuelle Herausforderungen der Stadtentwicklung aufgezeigt werden kann. Weiterhin sollen die Projekte beispielgebend sein auch für andere Städte mit ähnlichen Problemkonstellationen. Schließlich ist die Bildung neuer Kooperationen zwischen unterschiedlichen Akteuren ein Bewertungsmaßstab, der dem Projektaufruf zu Grunde liegt.

Frage:
Müssen die Projekte einen bundesweiten Bezug aufweisen?
Antwort:
Die Projekte müssen keinen bundesweiten Bezug haben, sie sollen innovative Lösungen bieten mit Bezug zur Quartiersebene, zur Gesamtstadt oder zur interkommunalen Ebene. Allerdings haben die geförderten Projekte den Anspruch, impulsgebend und übertragbar auf andere Städte zu sein.

Frage:
Welche Maßnahmen können gefördert werden?
Antwort:
Es können nichtinvestive und in begrenztem Umfang auch investive Maßnahmen gefördert werden. Dies können Honorare, Verbrauchskosten, Beschaffungskosten u.ä. sein. Personalkosten für das Stammpersonal von öffentlichen oder privaten Trägern sind nicht förderfähig.

Frage:
Inwiefern sind wissenschaftliche Analysen im Rahmen eines Pilotprojektes förderungsfähig?
Antwort:
Wissenschaftliche Analysen können dann gefördert werden, wenn sie als Bestandteil eines zu fördernden Projektbausteines durchgeführt werden. Die Analysen können nicht als alleiniger Projekt- bzw. Fördergegenstand betrachtet werden, sondern sollen als vorbereitendes, begleitendes oder unterstützendes Element eines innovativen Projektbausteines angesehen werden.

Frage:
Können auch eigene Themenschwerpunkte entwickelt werden oder ist die Liste der möglichen Fragestellungen abschließend?
Antwort:
Die Liste der möglichen Fragestellungen ist nicht abschließend. Es können auch darüberhinausgehende eigene Themenschwerpunkte eingebracht werden, wenn sie auf Resilienzsteigerung und die Stärkung der Stadt- und Quartiersstrukturen als Reaktion auf die COVID-19 Pandemie ausgerichtet sind und den sonstigen Anforderungen des Projektaufrufs entsprechen.

Frage:
Mit welchem Personaleinsatz können die Projekte durchgeführt werden (Stammpersonal, neu eingestellte Fachkräfte - befristet, Honorarkräfte - befristet)?
Antwort:
Sie können extra zur Durchführung des Projektes Personal anstellen. Aber: gefördert werden nur externe Beauftragungen gegen Honorar oder projektbezogene, befristete Kräfte. Nicht gefördert wird Stammpersonal, auch nicht freigestelltes Personal oder unbefristet eingestellte Kräfte. Verwiesen wird außerdem auf das Besserstellungsverbot gemäß Ziffer 1.3 der Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P), dem gemäß höhere Entgelte als nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), sowie sonstige über- und außertarifliche Leistungen nicht gewährt werden dürfen.

Frage:
Gilt das Verbot des Einsatzes von Stammpersonal bzw. unbefristetem Personal nur für die geförderten Projektbausteine oder das Gesamtprojekt?
Antwort:
Diese Regelung gilt nur für die geförderten Projektbausteine.

Finanzierung und Abwicklung

Frage:
Müssen die Mittel über die gesamte Laufzeit hinweg gleichmäßig zwischen Bundeszuwendung und Eigenmitteln verteilt sein, oder kann dies in den Haushaltsjahren versetzt geschehen: z.B. zunächst Bereitstellung der Bundeszuwendung und später Bereitstellung der Eigenmittel?
Antwort:
Die Mittelbereitstellung von Bundesmitteln und Eigenmitteln soll parallel erfolgen. Eine Vorfinanzierung durch Bundesmittel im Verlauf des Projektes ist ausgeschlossen. Der Mittelabruf kann nur parallel zur Bereitstellung der Eigenmittel in gleicher Höhe erfolgen.

Frage:
Sind die Zeitpunkte der Mittelabrufe über die Projektlaufzeit bereits festgelegt?
Antwort:
Nein, die Mittel können auf der Grundlage der im Ausgaben- und Finanzierungsplan des Zuwendungsbescheides festgelegten Jahresaufteilung entsprechend dem Projektfortschritt innerhalb der einzelnen Jahrestranchen flexibel abgerufen werden.

Frage:
Welche Sicherheiten sind hinsichtlich der Bereitstellung der Eigenmittel erforderlich?
Antwort:
Vor Erstellung des Zuwendungsbescheids über die Bundeszuwendungen haben die Träger eine schriftliche Erklärung abzugeben, in der sie sich zur Finanzierung der Eigenmittel verpflichten. Ebenso müssen dann entsprechende Unterlagen zur Prüfung der Bonität eingereicht werden.

Frage:
Werden die Kosten für die Erstellung von Berichten und für die Teilnahme an Veranstaltungen (Personalkosten, Reise- und Übernachtungskosten) erstattet?
Antwort:
Die Kosten für die Erstellung von Berichten und für die Teilnahme an Veranstaltungen muss in den Gesamtkosten des Projekts berücksichtigt werden.

Frage:
Sind Mittel zur Ko-Finanzierung erforderlich und wenn ja, in welcher Höhe?
Antwort:
Eine festgesetzte Förderquote gibt es nicht. Der Umfang der Eigenleistungen sollte dem Projekt und dem Projektträger angemessen sein.

Frage:
Können die als Ko-Finanzierung einzubringenden Eigenmittel / Eigenleistungen durch bereits eingeworbene Projektfördermittel (zum Beispiel aus dem Europäischen Sozialfonds, der Arbeitsförderung, dem BIWAQ-Programm etc.) bereitgestellt werden oder schadet die mögliche "Doppelförderung" ihrer formalen Anerkennung?
Antwort:
Prinzipiell akzeptiert die Nationale Stadtentwicklungspolitik für die Pilotprojekte anderweitig eingeworbene Landes- bzw. Drittmittel, sofern die spezifischen Förderrichtlinien dieser anderen Fördermittel eine entsprechende Ko-Finanzierung ermöglichen.

Frage:
Ist es möglich, ein Vorhaben erst zu einem späteren Zeitpunkt zu beginnen (z.B. Oktober 2021)? Wenn ja, würde sich dann auch das Ende der Laufzeit nach hinten verschieben, oder gibt es einen zeitlich klar definierten Abschluss des Projekts (z.B. März 2024)?
Antwort:
Das Projekt soll zügig nach Bewilligung begonnen werden (voraussichtlich April 2021). Es ist nicht möglich, bei späterem Beginn das Ende der Laufzeit nach hinten zu verschieben. Die Projekte sollen spätestens Ende 2023 ihren Abschluss haben.

Frage:
Muss die Gegenfinanzierung des Projektes seitens der Projektbeteiligten ausschließlich bar erfolgen oder kann sie auch in Form von Eigenleistungen erbracht werden (Personal, Mietkosten, Ehrenamt o.ä.)?
Antwort:
Die Kofinanzierung kann ganz oder teilweise durch Eigenleistungen erbracht werden, z.B. in Form von Personal- oder Sachleistungen oder Ehrenamtsstunden, die in das Projekt eingebracht werden. Auch diese Kofinanzierungsmittel müssen der Höhe nach exakt nachgewiesen werden.

Frage:
Können ehrenamtlich erbrachte Leistungen als Eigenanteil eingebracht werden und falls ja, mit welchem Stundensatz sind diese zu kalkulieren?
Antwort:
Ehrenamtlich erbrachte Leistungen können als Eigenleistung eingebracht werden, müssen aber in geeigneter Form nachgewiesen werden (Arbeitszeitnachweis). Der Stundensatz sollte angemessen sein und dem der antragstellenden Einrichtung entsprechen. Die konkrete Höhe des Stundensatzes ist im Antrag anzugeben und wird im Rahmen der Antragsprüfung auf die Angemessenheit hin beurteilt.

Frage:
In welcher Form muss der Nachweis von einzubringenden Eigen- bzw. Sachleistungen gegenüber der Nationalen Stadtentwicklungspolitik erfolgen und welche Stundensätze sind dabei anzusetzen? Wie erfolgt die Abrechnung von Leistungen unter den Projektpartnern? Wie sind die Leistungen im Erhebungsbogen darzustellen?
Antwort:
Der Nachweis erbrachter Eigen- bzw. Sachleistungen gegenüber dem Bund erfolgt mittels Arbeitszeitnachweisen bzw. Belegen bei der Einreichung der Verwendungsnachweise. Die Abrechnung von Leistungen innerhalb der Projektpartner richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen (Rechnungslegung). Im Erhebungsbogen für Projektvorschläge soll der gesamte Eigenanteil der geplanten Finanz- bzw. Sachleistungen nach Projektbeteiligten aufgeschlüsselt und als monetär messbarer Beitrag beziffert werden. Daneben ist es erforderlich, den Finanzzuschuss aus der Nationalen Stadtentwicklungspolitik zu nennen.

Frage:
Um welche Art von Förderung handelt es sich bei der Projektförderung?
Antwort:
Die Förderung der Nationalen Stadtentwicklungspolitik ist eine Anteilsfinanzierung. Der Betrag wird im Zuwendungsbescheid festgeschrieben. Die Kosten der Gesamtmaßnahme sind durch die Ko-Finanzierung entsprechend höher.

Frage:
Was ist bei Auftragsvergaben zu beachten?
Antwort:
Bei Aufträgen und bei der Vergabe von Bauleistungen muss das öffentliche Vergaberecht (VGV, GWB bzw. VOB/B und UVgO) angewendet werden (vgl. auch Ziff. 3 der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften (ANBest-Gk) hier als Download).

Frage:
Ist es möglich, die Nutzung eines Grundstückes, das einem Kooperationspartner gehört, derart als Kofinanzierung anzurechnen, indem der Kooperationspartner auf Pachteinnahmen verzichtet und diese als Eigenmittel bewertet werden?
Antwort:
Verzichten Kooperationspartner oder andere Beteiligte auf Miet- und Pachteinnahmen, können diese als Eigenmittel zur Kofinanzierung angerechnet werden.

Projektskizze und Bewerbungsverfahren

Frage:
Dürfen für die Projektbeschreibung ergänzende Dokumente eingereicht werden?
Antwort:
Grundsätzlich sollen die Projektvorschläge mit Hilfe des vorbereiteten Bewerbungsformulars dargestellt werden. Diesem sind ein vorläufiger Kostenplan sowie ein grober Ablauf- und Zeitplan beizufügen. Darüber hinaus können optional eine Abbildung zur Ausrichtung des Gesamtprojekts und der räumlichen Verortung sowie ein Organigramm beigefügt werden. Sofern Pläne, Kurzkonzepte o. ä. zur Verdeutlichung des Projektvorschlags sinnvoll sind, können sie in angemessenem Umfang dem Antrag beigefügt werden.

Frage:
In welcher Form sollen die Projektbausteine, für die eine Förderung beantragt wird, im Bewerbungsformular aufgeführt werden?
Antwort:
Im Bewerbungsformular sollen alle Projektbausteine, die durch Mittel der Nationalen Stadtentwicklungspolitik gefördert werden, eindeutig benannt, inhaltlich kurz beschrieben und mit Kosten hinterlegt werden.

Frage:
Wie sollen im Bewerbungsbogen die Projektbeteiligten und deren finanzieller Beitrag aufgeführt werden? Wie ist mit denjenigen Beteiligten zu verfahren, die zwar Projektbeteiligte sind, aber keinen finanziellen Beitrag zum Projekt leisten?
Antwort:
Zum einen sind im Bewerbungsbogen im Abschnitt ‚Organisationsstruktur, Akteure und Zusammenarbeit' alle am Gesamtprojekt Beteiligten zu nennen, unabhängig von ihrer Art des Beitrags. Zum anderen sind im Bewerbungsbogen im Abschnitt ‚Eigenmittel' sowie der dazugehörigen Anlage alle Projektbeteiligten und der ihnen zuzuordnende finanzielle Beitrag zu nennen.

Frage:
Wie sieht das Bewerbungsverfahren konkret aus?
Antwort:
Die auszufüllende Projektskizze ist einschließlich etwaiger ergänzender Unterlagen bis 01.10.2020 bei der genannten Email-Adresse einzureichen. Ein unabhängiges Fachgremium der Nationalen Stadtentwicklungspolitik entscheidet im Dezember über die Auswahl der Pilotprojekte. Die ausgewählten Projekte werden benachrichtigt und müssen dann einen formellen Zuwendungsantrag zur Gewährung der Bundesmittel stellen. Hierbei werden sie vom BBSR und der Begleitagentur unterstützt.

Frage:
Was ist in der Anlage ‚Ablauf und Zeitplan' genau darzustellen?
Antwort:
Die Pilotprojekte werden über einen Zeitraum von bis zu 2,5 Jahren gefördert (ab April 2021). Bitte geben Sie hier an, wie Sie Ihr Projekt in diesem Zeitraum abwickeln wollen, welche Anteile für die einzelnen Projektbausteine wie Planung / Konzeption und für die Umsetzung / Verwirklichung entfallen. Hier sollte ablesbar sein, dass das beantragte Projekt in einem realistischen Zeitraum abgewickelt werden kann.

Frage:
Im Bewerbungsbogen auf Seite 8: schreiben Sie "Im Rahmen der Kostenschätzung ist eine regelmäßige Berichterstattung über den Projektverlauf, eine Teilnahme an insgesamt vier Erfahrungswerkstätten zum Austausch zwischen den Pilotprojekten und die Teilnahme am jährlichen Bundeskongress der Nationalen Stadtentwicklungspolitik zu berücksichtigen."
Ist also davon auszugehen, dass über die Projektlaufzeit von drei Jahren insgesamt sieben Veranstaltungen (vier Vernetzungstreffen und drei Bundeskongresse) eingeplant werden müssen? Steht schon fest, wo diese stattfinden werden?
Antwort:
Ja, das ist richtig. Weder die Orte der drei Bundeskongresse noch die der vier Vernetzungstreffen (an Standorten von Pilotprojekten) lassen sich allerdings derzeit schon nennen.

Frage:
Ist es für einen erfolgreiche Antragsstellung erforderlich sich explizit auf ein Themenfeld und eine räumliche Ebene zu beziehen, oder können in einem umfassenderen Ansatz auch mehrere Themenfelder und verschiedene räumliche Ebenen berücksichtig werden?
Antwort:
Bitte ordnen Sie Ihr Projekt einem Themenfeld und einer räumlichen Ebene zu. Gerne können Sie im Text auf ggf. mögliche Zuordnungen zu anderen Feldern hinweisen.