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Nationale Stadtentwicklungspolitik

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Full Frame Shot Of Building In City

Bauen und Wohnen

Wir alle müssen und wollen wohnen. Wie schaffen wir es, dass alle nach ihren Bedürfnissen und Möglichkeiten eine angemessene Wohnung finden können? Wie finden wir gemeinsam die angemessene Balance zwischen Wohnen als Grundbedürfnis und Wirtschaftsgut? Wie behalten wir den Zusammenhalt der Gesellschaft im Blick? Wieviel müssen und wollen wir regeln, z. B. beim Grundeigentum? Wie begrenzen wir die ökologischen Folgen und wie die Kosten des Bauens?

Bezahlbarer Wohnraum: Ein zentrales Anliegen der Stadtentwicklungspolitik

Wohnen ist ein zentrales Thema. Es verdeutlicht beispielhaft die Herausforderungen der Stadtentwicklungspolitik. Denn gerade in prosperierenden Städten wächst die Wohnungsknappheit. Miet- und Kaufpreise steigen und führen zu einer sozialen Polarisierung zwischen und in den Quartieren. Einkommensschwache Haushalte können sich kaum adäquat selbst versorgen. Wachsenden Städten und Regionen mit Flächenkonkurrenzen stehen gleichzeitig Gebiete mit stagnierenden Entwicklungen gegenüber, die von Abwanderung, Leerständen und Brachflächen gekennzeichnet sind. Regionale Disparitäten und eine Verschärfung des Stadt-Land-Gefälles sind die Folgen. Die Konflikte um eine sozialgerechte Wohnungs- und Bodenpolitik und gleichwertige Lebensverhältnisse verschärfen die politische Diskussion.

Die Bewohnerschaft mit bezahlbarem Wohnraum zu versorgen und Flächen bedarfs- und zielgerecht bereitzustellen – das sind die Kernthemen der Wohnungspolitik auf kommunaler Ebene. Die kommunale Wohnungspolitik formuliert darüber hinaus baukulturelle Ziele für die weitere städtische Entwicklung.

Gemeinwohlorientierte Wohnungspolitik: Flächen und Verfahrenskultur

Im Rahmen ihrer Planungshoheit bestimmt die Kommune, wo und wie was gebaut werden kann. Mit der „kooperativen Baulandentwicklung“ können Kommunen in angespannten Marktsituationen vertraglich z. B. wohnungs- und sozialpolitische Vorgaben aushandeln („Städtebauliche Verträge“). Dies ist in den Gebieten ohne besondere planungsrechtliche Instrumente nicht möglich, da dort der Bestand den Genehmigungsrahmen bestimmt (Gebiete nach § 34 BauGB). Kommunen können Flächenvorsorge betreiben und dann z. B. ihre Grundstücke mit einer sozialpolitischen Zielsetzung an bestimmte Zielgruppen veräußern („Konzeptvergabe“ an Baugruppen oder gemeinwohlorientierte Akteure, Erbbaurecht). Als Eigentümerinnen städtischer Wohnungsgesellschaften können sie weitergehende soziale oder fachpolitische Ziele realisieren und preisdämpfend auf den städtischen Wohnungsmarkt wirken.

Integrierte Stadtentwicklungskonzepte legen die Ziele der städtischen Wohnungspolitik fest und benennen fachübergreifende Umsetzungsstrategien als mittel- und langfristige Orientierungsrahmen. Dabei zeigen sie in Wohnungsmärkten, die von einem Überangebot geprägt sind, auch neue Perspektiven für die Quartiere auf. Mit vielen Akteuren aus Politik, Verwaltung, Wohnungswirtschaft und der Zivilgesellschaft sollen Marktprozesse, wie Gentrifizierung und struktureller Leerstand, gemeinsam bewertet und vereinbarte Strategien in kontinuierlicher Zusammenarbeit umgesetzt werden.

Die Nationale Stadtentwicklungspolitik unterstützt die Entwicklung und Verbreitung guter Beispiele kommunaler Bau- und Wohnungspolitik und koordiniert sie mit dem Einsatz bundesweiter Förderinstrumente wie der Städtebauförderung und der Weiterentwicklung rechtlicher Instrumente.

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